+++ Umsetzung der 26. CoBeLVO des Landes +++

Liebe Sportfreunde,

 
die 26. CoBeLVO stellt uns wiedermal vor neue Herausforderungen.
 
Neu ist dabei die Testpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich.
Zuschauer und Zuschauerinnen von Spielen müssen folglich einen Nachweis über ihre Impfung, ein Genesenen-Zertifikat oder ein negatives Testergebnis* vorweisen.
 
Ein häuslich durchgeführter "Selbsttest" reicht gem. 26. CoBeLVO nicht aus und kann daher nicht akzeptiert werden! Es gelten nur zertifizierte Antigentests oder ein PCR Test, welche nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Für Kinder bis einschließlich 11 Jahre sowie Schüler gilt keine Testpflicht. Hier reicht es aus, wenn Schüler bzw. Kinder ihren Schülerausweis als Testnachweis vorlegen können. Dies gilt für alle Zuschauer unabhängig von Senioren- oder und Jugendspielen inkl. begleitender Eltern.
 
Wir bitten alle Gäste die notwendigen Nachweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zudem bitten wir das Abstandsgebot auf dem Sportgelände einzuhalten. In den Umkleidekabinen gilt die Maskenpflicht.
 
Bleibt weiterhin gesund und weiterhin viel Spaß beim Sport!

tuskk mainz05

smile

Jetzt unsere App laden!

tuskkmagazin

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.